Deutungshoheit

Hoheit war mir immer schon ein verdächtiger Begriff, ein negatives Signal. Hoheiten bedingen Unterheiten, also Untertanen. Das störte mich, sobald ich zu denken vermochte. Die Hoheit haben heisst, nicht nur das Recht oder die Rechtsanmassung zu haben, sondern auch die Mittel, die Gewalt der Durchsetzung. Hoheit ist Macht. In keiner Wissenschaft kann es Hoheit und Hoheiten geben, denn das Gültige ist nur solange gültig, als es im Widerstreit, in den Prüfungen, das heisst, in der allgemeinen Auseinandersetzung, sich als gültig erweist, und zwar nach allgemeinen Kriterien und nicht hoheitlichen. Wissenschaft ist deshalb keine Religion. Religion oder Ideologie können nie Wissenschaft sein oder werden. Der Glaube, die Unterwerfung, der Hoheitsanspruch trennen.

Wird im Historischen oder Politischen eine Deutungshoheit verlangt, wird der hoheitlichen Macht, der Anmassung, dem Usurpatorischen das Wort geredet. Damit wird Vernunft verletzt, ja ausser Kraft gesetzt. Dort, wo Deutungshoheit herrscht, gibt es keine Wahrheiten, sondern nur EINE Wahrheit, nämlich die approbierte, sanktionierte, zugelassene, verordnete. Also die unfreie, die keine Wahrheit sein kann, sondern nur täuschender Schein. Betrug. Verrat. Terror.

In einer offenen Gesellschaft sollte es Fraktionen geben, konkurrierende Machtansprüche, aber niemals Hoheiten, auch nicht im Deutungsbereich. Sobald Deutungshoheit beansprucht wird, ist die Offenheit dahin, und das Obrigkeitsdenken regiert. Die Partei hat immer Recht. Der Führer hat immer Recht. Der Staat. Gott. Das alte Lied der Herren über ihre Sklaven. Ein Dauerskandal.

Die richtige Antwort auf inakzeptablen Deutungshoheitsanspruch ist nicht die Gegenüberstellung einer eigenen Deutungshoheit, sondern die gänzliche Zurückweisung eines jeglichen Hoheitsanspruches im Deutungsbereich. Es mag Historikerstreite geben, aber es kann keine eindeutige, fixe Aussage geben, auch wenn das ideologisch und politisch widersprüchlich und schmerzlich ist. Im Faktischen, empirisch Belegbaren existiert das Problem nicht oder kaum. Die Hoheit zur Deutung wird ja dort beansprucht, wo es um Interpretation geht. Eine Festschreibung bedeutet aber, die mögliche Interpretation in ein Dogma zu konvertieren, in eine festgelegte, fixierte Aussage und Sicht. Wo keine Eigenheit, kein Eigensinn, kein eigenes Sehen erlaubt sind, gibt es keine Interpretation. Da gibt es nur Quasi-Absoluta, fixe "Wahrheiten".

Wird, um beim Beispiel des Historikerstreits zu bleiben, die Existenz divergierender Deutungen unerträglich, hilft die Ahndung der ungenehmen Interpretation nur kurzfristig und vordergründig. Dann wird Macht, staatliche Gewalt zu Hilfe gerufen, was im Argumentativen nicht gelöst werden kann bzw. was in seiner Divergenz unerträglich scheint. Dabei kann es nie darum gehen, wie plausibel, gescheit oder dumm die eine oder andere Interpretation ist, sondern nur, dass jemand Deutungshoheit beansprucht. Das disqualifiziert mehr als das, was durch den Deutungshoheitsanspruch gebannt, verbannt, verboten, zensuriert, verfolgt wird. Denn hier geht es nicht nur um einzelne Aussagen, sondern um das Prinzipielle freien Denkens und seines Ausdrucks, eben um Interpretation, die sich erst im Plural als gültig erweist, unabhängig ihrer inhaltlichen Qualitäten.

Nicht viele können oder dürfen frei denken bzw. ihre Resultate daraus öffentlich kommunizieren. In fast allen Ländern wacht die Macht in Durchsetzung ihrer Deutungshoheit. Solange das Holocaust-Leugner trifft, scheint das nicht negativ aufzufallen. Hier wird die empirische historische Kenntnis als Massstab für die Unhaltbarkeit der Leugnung genommen. Korrekt. Nur, dass die Unhaltbarkeit zur Strafe führt, und zwar mit dem Argument, es dürfe nicht Unhaltbares geäussert werden, heisst, in Durchsetzung der Deutungshoheit festzulegen, dass 2 x 2 4 ist. Das klingt vernünftig. Solange es vernünftig ist, bedarf es keiner gerichtlichen Durchsetzung, keiner Strafandrohung bzw. keiner Verfolgung jener, die meinen, 2 x 2 sei 5.
Umgekehrt, würde eine Macht dekredieren, 2 x 2 = 5, wären höchstwahrscheinlich Mehrheiten zu finden, die zum Widerstand riefen, die diese Anmassung zurückwiesen. Bedauerlicher Weise unternähmen sie es nur, weil es so offensichtlich falsch ist. Aber auch wenn etwas nicht offensichtlich falsch ist, müsste der Anspruch zurückgewiesen werden. Denn wenn eine Macht sich anmasst, derartige Deutungshoheit zu beanspruchen, setzt sie sich ins Unrecht, auch wenn sie derweil Richtiges behauptet. Das heisst, schon die Festsetzung, dass 2 x 2 4 sei, müsste zurückgewiesen werden. Nicht als Einzelaussage, die ja korrekt ist, sondern als Festschreibung. Denn Festschreibungen, Fixierungen verhindern Prüfung. Und auch Naturgesetze sind keine Naturäusserungen, sondern Konstrukte von Menschen, wie sie, ihrem Wissensstand entsprechend, geschaffen werden.