Von der Wahlfreiheit beim Speisen

7. April 2014 Kurt Bracharz
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Unter den gut situierten Herren, die sich an jenem Aschermittwoch zu einer Jause in einem Privathaus getroffen hatten, befanden sich zwei Priester und ein Drucker religiöser Schriften, und dieser war es, der nach den Fasnachtsküchlein, die es zum Auftakt gegeben hatte, ein paar Kaminwurzen aus seiner Tasche holte, diese aufschnitt und zum allgemeinen Verzehr freigab – nur einer der beiden anwesenden Priester beteiligte sich nicht an diesem gegen die katholischen Fastvorschriften verstoßenden Wurstessen. Die Würste hatten ein Jahr lang im Kamin gehangen und waren entsprechend "sehr scharf und hart", wie einer der Mitesser kurz danach herumerzählte.

Als das dem Bürgermeister, dem Rat und dem Bischof zu Ohren gekommen war, wurde sogleich eine Untersuchung eingeleitet. Der Drucker schrieb einen Brief an den Rat, in dem er versicherte, aus "reiner Not" gegen das Fastengebot verstoßen zu haben, denn er müsse vor der Eröffnung der Frankfurter Buchmesse noch soviel arbeiten, dass er sich nicht "mit muos, und sunst nüt" bei Kräften halten könne, "und fisch vermag ich nit aber allwegen zu koufen".

Bürgermeister und Bischof hatten es ohnehin mehr auf die beiden Priester abgesehen, von denen er eine Leo Jud und der andere Huldrych Zwingli hieß. Zwingli hatte zwar kein einziges Wursträdchen mitgegessen, war aber der eigentliche Drahtzieher des "Froschauer Wurstessens" am 9. März 1522. Froschauer hieß der Drucker, Christoph Froschauer (um 1490 – 1564), und bei ihm zu Hause hatten man sich getroffen. Er war mit Zwingli befreundet, und die 1531 gedruckte "Froschauerbibel" – auf welche die heutige "Zürcher Bibel" zurückzuführen ist, die als mit Abstand präziseste deutsche Bibelübersetzung gilt – ist eine Gemeinschaftsarbeit der beiden.

Zwingli hatte sich schon vor dem Froschauer Wurstessen gegen die Kirche aufgelehnt, insbesondere gegen den Ablasshandel. Als Leutpriester ans Zürcher Großmünster war er berufen worden, weil er wie der Zürcher Rat gegen das Schweizer Söldnertum war. Vor dem Rat erklärte er nun, es stehe nirgendwo in der Bibel, dass zu bestimmten Zeiten gefastet werden müsse, und die Kirche habe kein Recht, solche nicht auf das Evangelium zurückführbare Entscheidungen zu treffen. Es wurde ein Predigtverbot gegen ihn ausgesprochen, gegen das er zwei Wochen später mit einer flammenden Rede unter dem Titel "Von Erkiesen und Freiheit der Speisen" im Zürcher Großmünster verstieß.

Froschauer druckte diese Predigt und brachte sie unters Volk. Bei den folgenden Auseinandersetzungen mit den römisch-katholischen Kirchenvertretern schlug sich der Zürcher Rat schließlich auf die Seite des Reformators Zwingli. Als Fußnote zur Geschichte der Kulinarik sei noch erwähnt, dass Zwingli wie Luther die katholische Idee der Transsubstantiation (also der tatsächlichen und dauerhaften Verwandlung von Wein und Brot und Blut und Fleisch Christi) ablehnten, aber Luther der Meinung war, mit Brot und Wein würden der wahre Leib und das wahre Blut Christi mit dem Mund empfangen (sog. Realpräsenz), während Zwingli im Abendmahlsritus lediglich eine Symbolkraft zur Erinnerung an den auferstandenen Christus wirken sah.

Während Zwingli nach der von den Zürchern verlorenen Schlacht bei Kappel am Albis von seinen katholischen Gegnern getötet und seine Leiche gevierteilt, verbrannt und die Asche in den Wind gestreut wurde, starb Christoph Froschauer verhältnismäßig friedlich am 1. April 1564, allerdings an der Pest.