Tödliche Medizin

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts versprachen die Wissen- schaften große Fortschritte für die Menschheit. Utopien von der Schaffung des perfekten Menschen schlugen Reformer in ihren Bann. Viele glaubten, dass soziale Probleme der Moderne – wie etwa Kriminalität, Alkoholismus oder die vermeintliche Zunahme geistiger und körperlicher Leiden und Behinderungen – genetisch bedingt seien und von Generation zu Generation vererbt würden.

Nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg und während der ersten Jahre der Weimarer Republik wuchs die Zustimmung für Eugenik in Regierungs- und Wohlfahrtskreisen sowie unter Medizinern und Wissenschaftlern. Die Eugenik war zu diesem Zeitpunkt verhältnismäßig frei von antisemitischen und rassistischen Argumenten. Sie fand Befürworter in allen politischen Lagern und war weitgehend »positiv«. Eugenische Ziele waren die Förderung kinderreicher Familien und auf Aufklärungskampagnen gegen vermeintlich vererbbare Leiden wie Geschlechtskrankheiten, Tuberkulose und Alkoholismus, die Wissenschaftler mit Geburtsfehlern und Kindersterblichkeit in Verbindung brachten. Um die geistige und körperliche Gesundheit künftiger Generationen zu stärken, förderte der Staat außerdem gezielt die Forschung von Genetikern, Anthropologen und Psychiatern.

Nach 1929 führte die wirtschaftliche und politische Krise in der Weimarer Republik dazu, dass auch eine »negative« Ausrichtung der Eugenik Zustimmung fand. Eugenisch begründete Sterilisationen stießen trotz kontinuierlicher Proteste aus verschiedenen gesellschaftlichen Kreisen zunehmend auf das Interesse der Regierung. Zugleich gewann die Vorstellung von der »nordischen Rasse« als das eugenische und rassische Ideal immer mehr Anhänger und wurde insbesondere von der Nationalsozialistischen Partei Hitlers verstärkt propagiert.

Nach der Machtübernahme Hitlers im Januar 1933 und der Errichtung der von Polizeigewalt gestützten NS-Diktatur wurden Regimekritiker zum Schweigen gebracht. Die Ideen der Eugenik wurden in einem nie vorher gesehenen Umfang in der nationalsozialistischen Gesundheits- und Rassenpolitik umgesetzt. Neue Sterilisations- und Ehegesetze griffen auf früheres Gedankengut zurück. Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen oder mit Krankheiten, die man als vererbbar und als eine Bedrohung für die »Volksgesundheit« ansah, wurden registriert und ausgesondert. Ins Visier der Rassenhygieneprogramme gerieten zugleich auch Juden und andere Minderheiten, die als »fremdrassig« galten.

Deutsche Ärzte und Wissenschaftler, die sich zur Eugenik bekannten, waren an dieser Ausrichtung der Gesundheitspolitik und ihrer Umsetzung beteiligt. Viele willigten auch in die Entlassung jüdischer Wissenschaftler und politisch »Unzuverlässiger« aus Universitäten, Forschungseinrichtungen, Krankenhäusern und dem öffentlichen Gesundheitssystem ein.

Die Nationalsozialisten propagierten die bereits Anfang des 20. Jahrhunderts von Eugenikern und Bevölkerungsexperten geäußerten Warnungen vor dem »Volkstod«. Sie rechtfertigten damit gezielte Maßnahmen, um den Trend sinkender Geburtenraten umzukehren. Das Ehegesundheitsgesetz von Oktober 1935 verbot u. a. Ehen zwischen »erbgesunden« und »erbkranken« Menschen. Heirat und Kinderzeugung wurden dagegen zur nationalen Aufgabe für »rassisch reine« Menschen. Am 8. September 1934 verkündete Hitler in einer Rede: »In meinem Staat ist die Mutter die wichtigste Staatsbürgerin.«

Die Nationalsozialisten griffen die bestehenden eugenischen Bedenken gegen Alkohol, Tabak und Syphilis auf und finanzierten hierzu Forschungsprojekte und massenwirksame »Volksbildungsbildungskampagnen«. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Gesetzen gegen den Gebrauch und die Verbreitung von »Zellgiften« erlassen, die das Erbgut schädigten und damit angeborene und vererbbare Leiden hervorrufen könnten. 1936 wurde die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung ins Leben gerufen, um effektiv gegen die sinkenden Geburtenzahlen vorzugehen. Der Reichsführer-SS Heinrich Himmler betonte 1937 in einer Rede, die Homosexualität mit der sinkenden Geburtenrate in Verbindung brachte: »Ein gutrassiges Volk, das sehr wenig Kinder hat, besitzt den sicheren Schein für das Grab.«

Als erste große rassenhygienische Maßnahme erließ das NS-Regime am 14. Juli 1933 das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Dr. Arthur Gütt, Arzt und Leiter der Abteilung Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern, und Dr. Ernst Rüdin, Psychiater und Mitbegründer der deutschen Rassenhygienebewegung, halfen bei der Formulierung dieses Zwangssterilisationsgesetzes. Als Grundlage diente ein früherer Gesetzesentwurf zur freiwilligen Sterilisation.

Schätzungsweise 400.000 Deutsche wurden zwischen 1933 und 1945 zwangssterilisiert. Die Entscheidung zur Sterilisation wurde mit einem von neun Leiden begründet, die im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses aufgeführt wurden: »angeborener Schwachsinn«, Schizophrenie, manische Depression, erbliche Epilepsie, Huntington-Krankheit (eine vererbbare Nervenkrankheit), genetisch bedingte Blind- und Taubheit, schwere angeborene körperliche Missbildung und chronischer Alkoholismus.

Einige NS-Fanatiker traten dafür ein, die Geburt von Juden und jüdischen »Mischlingen« ebenfalls durch Sterilisationen zu verhindern. Die Sterilisation »fremdrassiger« Minderheiten war in dem 1933 erlassenen Sterilisationsgesetz jedoch nicht vorgesehen. Das NS-Regime entschied sich daher für Ausgrenzung und Diskriminierung als Methode zur »rassischen Säuberung« Deutschlands. Das am 15. September 1935 in Nürnberg auf dem Reichsparteitag verkündete Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre kriminalisierte sowohl Ehen als auch jede sexuelle Beziehung zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Deutschen als »Rassenschande«.

Nach dem Anschluss Österreichs im März 1938 ging man in Diskussionen innerhalb der NS-Führung weiter und koordinierte die Zwangsauswanderung zehntausender österreichischer Juden. Während der von SA und SS reichsweit organisierten Angriffe am 9. und 10. November 1938, die als »Reichskristallnacht« in die Geschichte eingingen, kamen mindestens 96 Juden ums Leben, 7.000 jüdische Geschäfte wurden geplündert und zerstört, hunderte Synagogen in Brand gesetzt. Viele der bis dahin noch im Reich verbliebenen Juden kamen zu der Überzeugung, dass ihre einzige Überlebenschance in der Auswanderung lag.

Der Zweite Weltkrieg diente als Vorwand und Deckmantel für die Tötung »Unerwünschter«, die man zuvor aus der Gesellschaft ausgesondert und an der Familiengründung gehindert hatte. Unter Berufung auf die schon in den 1920er Jahren von Ärzten und Juristen benutzten Argumente rechtfertigten die Nationalsozialisten die Mordaktionen als »Euthanasie« oder »Gnadentod«. Hunderte von Anstaltsdirektoren, Kinderärzten, Psychiatern, Hausärzten und Krankenschwestern beteiligten sich an der Durchsetzung dieser Programme.

Die ersten Opfer waren die schwächsten Mitglieder der deutschen Gesellschaft: körperlich oder geistig behinderte Neugeborene und Kinder. Das Reichsinnenministerium wies Hebammen und Ärzte an, schwere Geburtsfehler zu melden. Drei Fachärzte begutachteten jeden Fall und entschieden über Leben oder Tod der Kinder. Zwischen 1939 und 1945 wurden mehr als 5.000 Jungen und Mädchen in über 30 sogenannten »Kinderfachabteilungen« in Anstalten und Kliniken von Ärzten und Pflegepersonal ermordet.

Im Oktober 1939 autorisierte Hitler in einem Schreiben an seinen Kanzleichef Philipp Bouhler und seinen Begleitarzt Dr. Karl Brandt den »Gnadentod« für »unheilbare« Patienten. Das Schreiben wurde auf den 1. September 1939 zurückdatiert, um die Aktion »T4« – benannt nach der Adresse des Hauptsitzes des Geheimprogramms in der Berliner Tiergartenstraße 4 – zeitlich mit dem deutschen Einmarsch in Polen und dem Kriegsbeginn in Zusammenhang zu bringen.

Von Januar 1940 bis August 1941 wurden mehr als 70.000 Männer und Frauen in eines der sechs eingerichteten »Euthanasie«-Zentren verlegt. Dort wurden sie unter der Aufsicht von Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern mit Kohlenmonoxid in Gaskammern ermordet, die als Duschräume getarnt waren. Ärzte wählten die für den Tod bestimmten Patienten aus, indem sie »Unheilbarkeit« oder »Unproduktivität« diagnostizierten. Als Grundlage dienten ihnen die aus privaten, staatlichen und kirchlichen Einrichtungen eingereichten kurzen Krankengeschichten. Als die Tötungsmaßnahmen öffentliches Aufsehen und Proteste erregten, stellte Hitler die Tötung mit Gas ein. Die Vernichtungsaktionen wurden jedoch mit anderen Mitteln im gesamten Reichsgebiet fortgesetzt. In zahlreichen Krankenhäusern und Einrichtungen für psychisch Kranke starben Patienten an Unterernährung oder medikamentöser Überdosierung. Schätzungsweise 200.000 Menschen wurden insgesamt im Verlauf der NS-»Euthanasie« getötet.

Zeitgleich mit der Durchführung der geheimen »Euthanasie«-Programme in Deutschland zwischen 1939 und 1941 operierten im besetzten Polen Mitglieder der Einsatztruppen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes. Sie terrorisierten und vernichteten Bevölkerungsgruppen, die als biologisch »unterlegen« oder als »Staatsfeinde« galten. Die NS-Regierung plante die Vernichtung der politischen und intellektuellen Führungsschicht Polens und die Ausbeutung der ungebildeten Arbeiterschicht. Polen, Juden und »Zigeuner« (Roma und Sinti) wurden aus den ins Reich eingegliederten Gebieten deportiert. Dafür wurden Deutsche zur Besiedlung der »Ostgebiete« aufgerufen und »rassisch wertvolle« Polen zur »Eindeutschung« ausgewählt. Hunderte von »Experten« untersuchten dahingehend zehntausende Menschen auf erbbiologische und rassische »Eignung«.

Viele Deutsche verachteten polnische und andere osteuropäische Juden als »Untermenschen«. Die Einrichtung geschlossener Ghettos in Warschau und anderen Städten geschah u. a. auf Drängen Deutscher Volksgesundheitsbeamte, die Juden als eine besondere Gefahr für die Verbreitung von Typhus und anderen Krankheiten betrachteten.

Die nationalsozialistische Rassenpolitik fand ihren Höhepunkt im Vernichtungsprogramm gegen die europäischen Juden. Die »Endlösung der Judenfrage« begann im Sommer 1941, als Einsatztruppen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in die schon eroberten »Ostgebiete« vordrangen und dort über eine Million Juden in Massenerschießungsaktionen ermordeten. Die psychischen Belastungen, die mit diesen aus nächster Nähe durchgeführten Erschießungen von Männern, Frauen und Kindern einhergingen, bewogen die NS-Führung schließlich dazu, nach einer »saubereren« und »effizienteren« Tötungsmethode zu suchen. Die Erfahrungen der »Euthanasie«-Programme aufgreifend wurden die Juden von nun an in Gaskammern ermordet.

In Sobibór, Treblinka und Belzec kam ehemaliges »T4«-Personal wieder in den Gasanlagen und Krematorien zum Einsatz. In Auschwitz-Birkenau sonderten NS-Ärzte »arbeitsfähige« Erwachsene für Zwangsarbeit aus, was allerdings nur ein vorübergehender Tötungsaufschub war. Erwachsene und Kinder wurden als Versuchsobjekte für Sterilisationsexperimente und erbbiologische Forschungen genutzt, die in den Lagern durchgeführt wurden.


Tödliche Medizin - Rassenwahn im Nationalsozialismus
12. Oktober 2006 bis 24. Juli 2007