Suhrkamp Verlag darf (vorerst) keine AG werden

4. Dezember 2014
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Wie das deutsche Bundesverfassungsgericht heute angeordnet hat, darf der Suhrkamp Verlag vorläufig nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

Das Gericht untersagte es dem Amtsgericht Charlottenburg vorläufig, "das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG aufzuheben und die neue Rechtsform in das Handelsregister einzutragen", wie es wörtlich heisst. Damit kann Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach einen Teilerfolg verbuchen. Er ist gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkewicz, der eine Umwandlung des Verlags von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vorsieht. Das Landgericht Berlin hatte im Oktober den Weg für die Umwandlung frei gemacht.

Der Suhrkamp Verlag reagierte gelassen auf die Entscheidung. Die Anordnung sei nicht als Hinweis auf die endgültige Entscheidung zu verstehen, sagte eine Suhrkamp-Sprecherin heute. Sie diene allein dazu, dem Verlag die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu Barlachs Verfassungsbeschwerde zu geben.