Ein Fall Allende oder ein Fall Farías?

18. Juli 2005 Kurt Bracharz
Bildteil

Im deutschen Feuilleton gibt es eine heftige Kontroverse wegen des Buches »Antisemitismo y Eutanasia«. Geschrieben hat es der Chilene Victor Farías, der in den achtziger Jahren mit einem (Anti-)Heidegger-Buch bekannt geworden ist. Der einstige Allende-Fan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lateinamerika-Institut der Freien Universität Berlin.

Farías wirft Allende vor, Rassist und Antisemit gewesen zu sein, als Gesundheitsminister Zwangssterilisierungen geplant und als Präsident Naziverbrecher geschützt zu haben. Die beiden letzten Punkte sind weniger kontrovers: Allende hat offenbar tatsächlich als chilenischer Gesundheitsminister 1938 – 1941 einen Gesetzesentwurf zur Sterilisierung von Geisteskranken vorbereiten lassen, und er hat es als Präsident 1972 abgelehnt, den SS-Standartenführer Walther Rauff an Deutschland auszuliefern. Letzteres allerdings mit der guten Begründung, die Gewaltenteilung verunmögliche ihm, eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu konterkarieren. Simon Wiesenthal anerkannte damals dieses Argument.

Der erste Vorwurf kreist um einen Satz in Allendes Dissertation »Higiene mental y Delicuencia« von 1933: »Die Juden sind bekannt für bestimmte Straftaten: Betrug, Falschheit, Verleumdung und vor allem Wucher.« Allendes Verteidiger erklären, es handle sich um ein nicht gekennzeichnetes Zitat des Kriminalanthropologen Cesare Lombroso (1835 –1909). Allende habe hinzugefügt: »Dennoch mangelt es an genauen Daten, um diesen Einfluß in der zivilisierten Welt zu belegen«. Allende-Gegner behaupten nun, diese Einschränkung stehe schon bei Lombroso. In der FAZ war zu lesen, dass bisher noch niemand diese Stelle bei Lombroso gefunden habe, so dass man sich fragt, wie die Zuweisung zu Allende bzw. Lombroso möglich sein soll.

Farías hat inzwischen vorgeschlagen, nach Allende benannte Straßen in Berlin umzubenennen, wie »man es ja auch mit einer Goebbels-Straße machen« würde. Die Allende-Stiftung erwägt derweil eine Unterlassungsklage gegen das Buch.