Multikulti im Zwischendeck

31. Dezember 2007 Kurt Bracharz
Bildteil

Am 20. Dezember haben in der Münchener U-Bahn ein 17-jähriger Grieche und ein 20-jähriger Türke, beide mit einer langen Latte an Vorstrafen, einem 76-jährigen Deutschen, pensionierter Schuldirektor, durch Fußtritte den Schädel gebrochen.

Der alte Mann hatte sie zuvor im Wagen aufgefordert, das Rauchverbot in der U-Bahn einzuhalten, und war darauf hin angespuckt und als "Scheißdeutscher" beschimpft worden. Als er den Wagen verließ, folgten ihm die beiden in ein Zwischendeck und fielen dort über ihn her, wobei eine Überwachungskamera den Tatvorgang festhielt, was einerseits dem Fernsehen ermöglichte, ihn in den Nachrichten zu zeigen, andererseits der Polizei, die Täter schnell zu identifizieren. (Zur Verhinderung der Tat trug die Videoüberwachung offensichtlich nichts bei.)

Die CSU reagierte mit der Forderung nach höheren Strafen und Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auch für 18 bis 21-Jährige. Die SPD wies das umgehend zurück, ebenso den Vorschlag einer Ausweisung des türkischen Täters (der Grieche ist ja EU-Bürger). Die Kommentare der Medien und der Internet-User bleiben alle im Rahmen des Üblichen, von Phrasen wie "aggressive junge Männer mit Migrationshintergrund und schlechten Zukunftsaussichten" bis zu Gejammer über die fehlende Zivilcourage der Fahrgäste, die im Wagen "weggesehen" hätten. Die Redakteurin, der Letzteres schrieb, hat aber nur im TV hingesehen und hätte, sofern sie kein Kampfsportlerin ist, in der U-Bahn wohl auch geschwiegen.

Beide Täter haben eine Reihe von einschlägigen Vorstrafen. In den USA können Gewohnheitstäter beim dritten Delikt Lebenslänglich bekommen – absurderweise auch bei Ladendiebstahl, aber das ist halt US-Fundamentalismus. Bei notorischen Gewalttätern wäre es jedoch durchaus auch in Mitteleuropa angebracht, Höchststrafen zu verhängen, um sie wegzusperren. An ihre Resozialisierung glauben ohnehin nur die, die damit ihr Geld verdienen. Das geltende Jugendstrafrecht ist für eine andere Jugend geschaffen worden als die gegenwärtige.