Das das Land Vorarlberg vergibt über Vorschlag einer unabhängigen Jury wiederum fünf Jahresstipendien und zehn Halbjahresstipendien, jeweils dotiert mit 1.500 Euro monatlich. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Kunstschaffende aller Sparten mit dem Ziel, die Entwicklung ihres künstlerischen Werks und kreative Arbeitsprozesse zu fördern, die Entstehung neuer künstlerischer Konzepte und Projekte anzuregen und somit in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung zu unterstützen und im relevanten Zeitraum finanziell abzusichern.
Arbeitsstipendien sind in den Bereichen Bildende und Angewandte Kunst inkl. Fotografie und neue Medien, Darstellende Kunst, Film, Literatur und Musik vorgesehen. Auch spartenübergreifende Einreichungen sowie Vorhaben im Bereich Kunstvermittlung können eingereicht werden.
Bei der Vergabe der Stipendien werden insbesondere folgende Aspekte diskutiert:
a) Ziel der Stipendien ist die Förderung und finanzielle Absicherung eines für die Entwicklung oder Weiterentwicklung des künstlerischen Werks relevanten Zeitraums – fügt sich das geplante Vorhaben nachvollziehbar unter diesem Aspekt in das Gesamtwerk ein?
b) Ermöglicht das geplante Projekt- oder Arbeitsvorhaben eine nachhaltige und langfristige (Weiter)Entwicklung des künstlerischen Werks insgesamt?
c) Ist die Kontinuität des künstlerischen/kulturellen Schaffens der um ein Stipendium ansuchenden Person gewährleistet?
Bewerbungsrichtlinien
Antragsberechtigt sind selbständig arbeitende künstlerisch und kulturell tätige Personen (natürliche Personen, Einzelpersonen), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Herkunft und/oder Lebensmittelpunkt in Vorarlberg (mindestens zwei Jahre/Meldezettel nicht älter als vier Wochen) oder Nachweis eines künstlerischen Schwerpunkts in Vorarlberg in den letzten zwei Jahren (Ausstellungen, Auftritte, Präsentationen …)
- Professionelle freischaffende künstlerische/kulturelle Tätigkeit in einer der genannten Kunstsparten
- Arbeit an künstlerischen/kulturellen Konzepten (ausgenommen sind Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden und Studierende einer Universität bzw. Hochschule)
- Während des Stipendienzeitraums ist eine weitere Förderung durch die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg für einzelne Förderempfängerinnen und - empfänger nicht möglich.
Einreichunterlagen
Zugelassen sind ausschließlich Bewerbungen, die bis zum 31. August 2026 mittels des entsprechenden Antragsformulars sowie der erforderlichen Beilagen auf dem Amtsweg einlangen.
Folgende Beilagen sind abzugeben:
- Vollständig ausgefülltes und eigenhändig oder mittels digitaler Signatur unterfertigtes Antragsformular (Förderantrag PDF).
- Künstlerischer Lebenslauf
- Begründung der Bewerbung und Beschreibung des Vorhabens, das mit diesem Stipendium umgesetzt werden soll, inklusive detailliertem Zeit- und Arbeitsplan (max. zwei A4 Seiten).
- Referenzen/Portfolio (Ausstellungsverzeichnis/Werksverzeichnis/Filmografie/Literaturtexte/Hörbeispiele/Links zu Film oder Musikprojekten)
- Nachweis des Vorarlberg-Bezugs
Einreichungen sind entweder für Jahresstipendien oder für Halbjahresstipendien zulässig. Mehrere Einreichungen durch denselben Förderwerber ziehen einen Ausschluss nach sich. Sämtliche Unterlagen, die dem Antragsformular anhängen, müssen als zusammenhängendes PDF
in digitaler Form eingereicht werden.
Einreichung ausschließlich per Mail mit dem Betreff Jahresstipendium oder
Halbjahresstipendium + Sparte an: kultur@vorarlberg.at