Jodeln in das immaterielle Kulturerbe der Unesco aufgenommen

Die Unesco hat das Jodeln in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Als emblematischer Gesang der Schweiz umfasst der Jodel eine große Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen und ist tief in der Bevölkerung verankert.

An seiner zwanzigsten Sitzung in Neu-Delhi (Indien) hat das Zwischenstaatliche Komitee der Unesco für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes das Jodeln in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. In ihrer Entscheidung hebt die Unesco die Qualität des eingereichten Dossiers und den soliden partizipativen Prozess hervor, der zur Kandidatur geführt hat.

Als charakteristische Gesangstechnik wechselt das Jodeln zwischen Brust- und Kopfstimme und verwendet bedeutungsfreie Silben, die oft mit lokalen Dialekten verbunden sind. Man unterscheidet zwischen dem Naturjodel, der aus Melodien ohne Text besteht, und dem Jodellied, das Strophen und gejodelte Refrains verbindet und häufig Natur- und Alltagserfahrungen thematisiert. Ob solistisch, in kleinen Gruppen oder in Chören – manchmal begleitet von Instrumenten wie dem Akkordeon – zeichnet sich der Jodel durch seinen reichen Klang und seine Präsenz bei Konzerten, Festen und Wettbewerben aus. Dabei wird oft regionale Tracht getragen.

Das Jodeln ist äußerst beliebt und wird in Familien, Vereinen, Musikschulen oder einfach unter Sängerinnen und Sängern weitergegeben. Über 12.000 Jodlerinnen und Jodler sind Mitglied einer der 711 Gruppen des Eidgenössischen Jodlerverbands. Doch die Praxis wird auch außerhalb von Vereinen und Chören gepflegt. Auch zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler lassen sich davon inspirieren, was die Lebendigkeit dieser sich ständig weiterentwickelnden Tradition bestätigt.

Die im März 2024 eingereichte Kandidatur wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) unter Einbezug von Jodel-Expertinnen und -Experten sowie einschlägiger Organisationen koordiniert. Dieser kollaborative Prozess hat es ermöglicht, die für die Weitergabe des Jodelns an künftige Generationen entscheidenden Herausforderungen zu identifizieren: Nachwuchsförderung, nationale Koordination, Ausbildung, Dokumentation und Forschung. Dazu wurden gemeinsam Maßnahmen definiert, unter anderem zur Stärkung der Zusammenarbeit, zur Entwicklung neuer Aus- und Weiterbildungsangebote, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie zur Unterstützung der Praktizierenden.

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die Unesco ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit Wissen sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündliche Ausdrucksformen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es spiegelt somit die kulturelle Vielfalt wider und zeugt von menschlicher Kreativität.

Im Oktober 2014 genehmigte der Bundesrat in der Schweiz eine Vorschlagsliste mit acht lebendigen Traditionen, deren Kandidaturen der Unesco für eine Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit fortlaufend vorgelegt werden. Bislang wurden folgende Traditionen aufgenommen: 2016 das Winzerfest in Vevey, 2017 die Basler Fasnacht, 2018 der Umgang mit der Lawinengefahr (gemeinsam mit Österreich), 2019 die Prozessionen der Karwoche in Mendrisio, 2020 das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik (gemeinsam mit Frankreich), 2023 die Alpsaison und 2025 das Jodeln. Auf der Vorschlagsliste stehen weiterhin Schweizer Grafikdesign und Typografie. Die Schweiz war auch an den folgenden multinationalen Kandidaturen beteiligt: Kunst des Trockenmauerbaus (2018), Alpinismus (2019), Bauhüttenwesen (2020) und Traditionelle Bewässerung (2023).