Die internationale Gemeinschaft würdigt die Expertise der Schweiz im Kulturgüterschutz

Die Schweiz wurde in Paris für den Zeitraum 2025–2029 erstmals in den subsidiären Ausschuss zur Umsetzung der Unesco-Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut gewählt. Mit dieser Wahl wird das langjährige Engagement der Schweiz gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern und für deren Erhaltung im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit gewürdigt.

Ziel der Konvention ist es, den illegalen Handel mit Kulturgut weltweit zu bekämpfen, Raubgrabungen und Diebstahl einzudämmen sowie die Rückgabe von gestohlenen oder unrechtmäßig exportierten Objekten zu ermöglichen. Der subsidiäre Ausschuss setzt sich aus 18 Mitgliedstaaten der insgesamt 147 Vertragsstaaten der Konvention von 1970 zusammen. Seine Aufgabe ist es, konkrete Empfehlungen und Leitlinien zu erarbeiten, wie die Ziele der Konvention besser umgesetzt werden können. Die Schweiz wird dabei ihr umfassendes Fachwissen einbringen, beispielsweise bei der Rückführung gestohlener Kulturgüter, beim Aufbau von Projekten zur Erhaltung gefährdeter Kulturgüter oder in der Zusammenarbeit mit anderen Staaten.

Ein besonderes Anliegen der Schweiz ist es, als Brückenbauerin aufzutreten. Sie will den Dialog zwischen Herkunftsländern, die oft stark vom illegalen Export ihrer Kulturgüter betroffen sind, und wichtigen internationalen Handelsplätzen fördern. Ziel ist es, gemeinsame, tragfähige Lösungen zu finden, um Kulturgut wirksam zu schützen.

Der Schutz des beweglichen kulturellen Erbes ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Kulturpolitik. Bereits im Jahr 2003 hat die Schweiz die Unesco-Konvention ratifiziert und 2005 mit dem Kulturgütertransfergesetz (KGTG) in nationales Recht überführt.

Mit dem neuen Mandat setzt die Schweiz ihr Engagement bei der Unesco für eine wertebasierte, effiziente und rechtsstaatliche internationale Zusammenarbeit fort. In diesem Bereich unterstützt sie beispielsweise die regelmäßige Aktualisierung der Datenbank mit den geltenden Rechtsvorschriften, um den Austausch zu erleichtern und Projekte zu fördern.