Die geballte Faust der Wahrheit

25. Februar 2019 admin
24.02.2019 bis  24.02.2019
Bildteil

Kennen Sie Sir Anish Kapoor? Der 1954 in Mumbai geborene Sohn eines indischen Hindu und einer irakischen Jüdin studierte Kunst am Hornsey College of Art und am Chelsea College of Art und Design. Er ist als Bildhauer bekannt für besonders große und schwere Skulpturen aus ungewöhnlichem Material. Im Kunsthaus Bregenz zeigte er 2003 die 20 Tonnen schwere rote Skulptur „My Red Homeland“ aus Vaseline und Wachs. Vor allem von britischen Künstlern wurde Kapoor dafür kritisiert, dass er sich 2014 die exklusiven Nutzungsrechte für den künstlerischen Gebrauch des von Surrey NanoSystems entwickelten Vantablack gesichert hat. Vantablack bedeutet Vertically Aligned Nano Tube Array Black (Senkrecht-angeordnetes-Nanoröhren-Raster-Schwarz) und galt als das „schwärzeste Schwarz der Welt“, bis es 2015 angeblich von dem von der saudischen King Abdullah University of Science and Technology entwickelten „Chameleon dark dimers“ übertroffen wurde (2016 antwortete Surrey Nano System darauf mit Vantablack 2.0). Wikipedia schreibt zu Kapoors Deal mit Surrey NanoSystems: „Die Erteilung eines exklusiven Nutzungsrechtes einer Farbe an einen Künstler ist höchst umstritten, zumal in diesem Fall ein Künstler die Farbe gar nicht selbst entwickelt hat, sondern sich lediglich mit Hilfe seines Vermögens von über 130 Millionen Pfund die Rechte daran zu einem nicht veröffentlichten Preis sicherte.“

Weniger umstritten war 2017 eine Klage Kapoors gegen die American Rifle Assoziation (NRA), weil diese Waffenlobby-Organisation in einem Werbespot mit dem Titel „The violence of lies“ Kapoors 100-Tonnen-Edelstahl-Skulptur „Cloud Gate“ in Chicago „genutzt“ hatte, um darauf zu verweisen, dass die Karriere des NRA-Gegners Barack Obama hier begonnen hatte. Der NRA-Werbeclip war die übliche Hasspost der amerikanischen Rechten: „Sie nutzen ihre Medien, um die wahren Nachrichten zu ermorden. Sie benutzen ihre Schulen, um den Kindern beizubringen, ihr Präsident sei der nächste Hitler (...). Der einzige Weg, unser Land und unsere Freiheit zu retten, ist, diese Gewalt der Lügen mit der geballten Faust der Wahrheit zu bekämpfen.“
„Cloud Gate“ war in dem Werbespot nur sekundenlang zu sehen und gehört ohnehin zu den beliebtesten Fotomotiven von Chicago. Kapoor verlangte zunächst von der NRA nur, die Bilder seiner Skulptur aus dem Werbespot zu entfernen. Als diese sich weigerte, klagte er vor dem District Court in Northern Illinois auf Unterlassung und Schadenersatz, wobei er in der Klageschrift darauf hinwies, dass er einer derartigen Nutzung niemals zugestimmt hätte. Die NRA erwiderte, sie sei zur Nutzung eines öffentlichen Kunstwerks berechtigt, und berief sich auf die im First Amendment geschützte Meinungsfreiheit.

Das Gericht in Illinois verwies den Fall nach Virginia, wo der NRA-Hauptsitz liegt, und dort einigten sich die beiden Parteien auf einen Vergleich. Das Video wurde um die entsprechende Szene gekürzt, laut NRA hauptsächlich, um den Aufwand und die Kosten eines Rechtsstreit zu vermeiden.

Das ist vielleicht gut für den möglichen Verlierer dieser juristischen Auseinandersetzung, aber man wüsste doch gerne, wie zuletzt das Höchstgericht entschieden hätte: Für Kapoors Ausdehnung des Urheberpersönlichkeitsrechts oder dagegen. Denn gleichgültig, wie man zu dem berühmten Künstler oder zu der berüchtigten NRA steht, ob ein öffentliches Kunstwerk im Hintergrund eines Films oder Fotos vorkommen darf, auch wenn diese Vereinnahmung den moralischen oder ethischen Vorstellungen des Künstlers widerspricht, das ist eine Frage, deren Beantwortung mit allen juristischen Spitzfindigkeiten man doch gerne gelesen hätte.