Auf den Spuren der Schönheit in unserer Bundesverfassung

Was für hervorragende Konzept-Idee! Literatur begegnet juristischer Expertise im spannenden Duett und als Interpretation von 21 Verfassungsbestimmungen. „Die Schönheit und Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ tröstete einst nach Bundespräsident Van der Bellen in schwierigen Zeiten. Der Herausgeber Christoph Bezemek, Universitätsprofessor in Graz, geht in seiner fundierten Einleitung auf deren Stärken und Schwächen unter rechtsgeschichtlichen und philosophischen Aspekten ein. Nur die besten unter den Autor:innen wurden um ihren literarischen Blick auf Normen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), einzelner Bundesverfassungsgesetze (BVG) sowie des Staatsgrundgesetzes (StGG) gefragt. Renommierte Juristinnen und Juristen geben den fachlichen Kommentar darauf.

Artikel 1 B-VG „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Den Anfang macht Dirk Stermann mit „Wir sind Volker“, einer höchst unterhaltsamen Erzählung über den Hobby-Imker mit problematischer Nachbarschaft, die seine Bienenstöcke gefährdet. Der Kommentar über diesen schwerwiegenden Verfassungsartikel – „er ist zugleich Proklamation, Rechtsnorm und Präambelersatz“ – kommt von Ewald Wiederin, Professor für Öffentliches Recht in Wien. Ebenso witzig macht sich Elias Hirschl in (für ihn typisch) politisch-satirischer Art über Fahne und Wappen her, proklamiert charakteristische Sätze zur Republik, um anschließend mit einer Taube über den Bundeswappen-Adler zu philosophieren.

Wenn wir im Folgenden „Universitätsprofessor:in“ bei den verfassungsrechtlich Analysierenden weglassen können (das sind sie nämlich alle), erübrigt es sich bei den Literat:innen auf Biografien und Preise einzugehen, mit einer Ausnahme bei Franzobel, der angibt, für einen Krimi bereits im Gefängnis gewesen zu sein, „wenn auch nur als Besucher“. Sein humoristischer Text „Vom Aussterben der Saurier“ befasst sich mit Artikel 18 B-VG (1) „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden“. In charmanten Dialog mit dem Experten Harald Eberhard begibt sich Bestsellerautorin Vea Kaiser zum Artikel 120 B-VG über Selbstverwaltungskörper und Sozialpartnerschaft, sie plädiert für eine Kammer der Schriftsteller:innen.  

Laura Freudenthaler macht es sich (und uns) etwas schwer mit ihrem Zugang Wörter und Begriffe zu klären, hätte sie doch eigentlich mit § 1 BVG Nachhaltigkeit eine extrem brisante Bestimmung zu reflektieren, die sich bekennt „zum Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen, um auch zukünftigen Generationen bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.“ Gut, dass Wilhelm Bergthaler schließlich doch noch Bedeutung und Dimension dieses gesetzlich verankerten Nachhaltigkeitsbekenntnisses höchst spannend vermittelt. Auch Marlene Streeruwitz verzettelt sich beim ergiebigen Artikel (1) B-VG „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich“ in grammatikalisch Begrifflichem und Genderdiskussion, Aufschlussreiches zu Philosophie und Grundlagen des Gleichheitsgrundsatzes liefert dann aber Michael Holoubek, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs.

Dagegen gibt Elke Laznia mit „Schere Stein Papier“ in ihrer poetischen Sprache einen sehr inspirierenden Einstieg zum sperrigen Artikel 89 B-VG über „die Prüfung der Gültigkeit gehörig kundgemachter Verordnungen …“, und lädt ihre Betrachtungen „während ich mich weniger durch den Artikel bewege, als entlang seiner Ränder …“ mit (vielleicht) einer Liebesgeschichte auf. Auch Sabine Gruber erzählt berührend von der Kindheit (vermutlich) im Nachkriegs-Südtirol: „Der Baum vor dem Haus war ein Nussbaum, aber er durfte kein Nussbaum mehr sein … Wenn wir Nussbaum sagten oder Maulbeerbaum, stand jemand in der Tür und passte auf, dass keiner hereinkam, der die Wörter nicht hören durfte.“ Aus Maria Bertels folgendem Kommentar erfahren wir, dass das BVG Kinderrechte ein eigenständiges Bundesverfassungsgesetz außerhalb des B-VG darstellt.

Man will/muss sie alle lesen, die 21 literarischen Texte und dazu die 21 juristischen Kommentare, und es wird sich eine ganz neue Perspektive auf das normative Fundament der Republik Österreich eröffnen. Garantiert.

Literat:innen
Anna Baar, Franzobel, Laura Freudenthaler, Valerie Fritsch, Natascha Gangl, Karl-Markus Gauß, Sabine Gruber, Maja Haderlap, Elias Hirschl, Vea Kaiser, Gertraud Klemm, Elke Laznia, Robert Schindel, Ferdinand Schmalz, Stefan Schmitzer, Clemens J. Setz, Cordula Simon, Thomas Stangl, Dirk Stermann, Marlene Streeruwitz, Daniel Wisser.

Jurist:innen
Wilhelm Bergthaler, Maria Bertel, Peter Bußjäger, Harald Eberhard, Anna Gamper, Christoph Herbst, Michael Holoubek, Clemens Jabloner, András Jakab, Benjamin Kneihs, Georg Kodek, Barbara Leitl-Staudinger, Matthias Lukan, Michael Mayrhofer, Katharina Pabel, Jürgen Pirker, Karl Stöger, Harald Stolzlechner, Stefan Storr, Ewald Wiederin, Bernd Wieser.

Die Schönheit und Eleganz der 
österreichischen Bundesverfassung
Hrsg: Christoph Bezemek
MANZ Verlag Wien 
Broschiert, 360 Seiten, € 48,00 
ISBN: 978-3-214-26540-3