Monumente und Dokumente lassen sich als bewahrende materielle Träger verstehen, die dem Heranholen des Vergangenen, des eigentlich unwiederbringlich Verlorenen in die Gegenwart dienen. Zumindest ist ihnen ein solches Versprechen eingeschrieben. Und damit werden sie zu integralen Bestandteilen individuellen und kollektiven Erinnerns.
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